Fördermittelrecht

Ihre Anwälte für Fördermittelrecht in Dresden

Öffentliche Fördermittel bieten eine sinnvolle Unterstützung zur Durchführung bestimmter Maßnahmen, wie z. B. dem Bau von Eigenheimen, Existenzgründungen oder auch die Teilnahme an Weiterbildungen, die ohne die Zuwendungen nicht realisiert werden könnten.

Oftmals sind an dem Erhalt der Fördermittel bestimmte Pflichten gebunden, die es einzuhalten gilt. Ein Verstoß gegen die Fördervoraussetzungen kann neben der Aufhebung des Zuwendungsbescheides auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Die Behörden sind verpflichtet jeden Verdacht des Subventionsbetrugs zur Anzeige zu bringen.
Unsere Anwälte prüfen die Rechtmäßigkeit Ihres (Teil-)Aufhebungsbescheid, vertreten Sie im Widerspruchsverfahren und vor Gericht und erforderlichenfalls auch ggü. den Strafverfolgungsbehörden.